Fotorecht

Fotografen müssen sich regelmäßig die Frage stellen, ob sie ein bestimmtes Foto überhaupt schießen dürfen. Interessanter ist allerdings die Frage, ob das jeweilige Foto dann auch in der Zeitung, auf einer Webseite oder in anderer Art und Weise veröffentlicht werden darf. Es sind nämlich Rechte beim Fotografieren zu berücksichtigen, deren Verletzung ernsthafte Folgen nach sich ziehen kann. Bedenken muss man an dieser Stelle des Urheberrecht, dass bei Fotografien ständig neue Fragen aufwirft.

Inhaltsverzeichnis

1. Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos
2.
Anfertigung eines Fotos
    2.1
Fotografien von Personen
           2.1.a
Strafrechtliche Grenzen
           2.1.b
Gerichtsverhandlungen
           2.1.c
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
           2.1.d
Ausübende Künstler
    2.2
Fotos von Sachen
           2.2.a
Persönlichkeitsrecht des Eigentümers oder Besitzers
           2.2.b
Urheberrecht
                    
Schutzbereich und Eingriff in das Urheberrecht
                    
Schranken des Urheberrechts
    2.3
Markenrecht und Geschmacksmusterrecht
    2.4
Hausrecht
3.
Veröffentlichung von einem Foto
    3.1
Inhaber der Verwertungsrechte
    3.2
Veröffentlichung von Fotografien, auf denen Personen zu sehen sind
           3.2.a
Rechte am eigenen Bild
                    
Tod der dargestellten Person
                    
Einwilligung
                    
Bildnisse aus der Zeitgeschichte
                    
Versammlungen und Aufzüge
                    
Höheres Interesse der Kunst
    3.3
Fotografien von Sachen
           3.3.a
Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht
           3.3.b
Allgemeines Persönlichkeitsrecht des Eigentümers oder Besitzers
           3.3.c
Hausrecht
           3.3.d
Markenrecht
4.
Folgen der Verletzungshandlungen
    4.1
Unterlassung
    4.2
Auskunft
    4.3
Schadenersatz
    4.4
Geldentschädigung

 

Das deutsche Fotorecht regelt u.a. auch das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. Darüber hinaus beschäftigt es sich auch mit den Rechten an den Motiven, die bereits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können. Der wesentliche Bestandteil des deutschen Fotorechts besteht im Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke) sowie das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht genannt, §§ 22, 23 KUG)

 

Beiwerk
Bildzitat
Caroline-Urteile
Fotografiererlaubnis
Hundertwasserentscheidung
Modelvertrag
Panoramafreiheit
Recht am Bild der eigenen Sache
Fotoportal Haftung
Urheberrecht eBay
zurück

Fotolexikon

Spannungskonstanthalter
Der Spannungskonstanthalter ist ein elektronisches Ger&...
Spannungsoptische Aufnahmen
Spannungsoptische Aufnahmen sind eine Untersuchungsmethode in der Materialprüfu...
Solarisation
Unter der Solarisation versteht man die Abnahme der Dic...
Sofortbild-Fotografie
Die Sofortbild-Fotografie ist ein fotografisches Verfah...
SLR
SLR steht für die Englische Abkürzung „...
Skylight-Filter
Bei einem Skylight-Filter handelt es sich um einen zart...

Fotos als Kunstwerk bestellen

Bestellen Sie Bilder / Fotos als Kunstwerk auf Leinwand, Dibond, Ta...
mehr


Fotografen sehen ihre Stadt

Auf den Seiten von Hamburg-Visuell zeigt eine Gruppe Hamburger Fotografen ihre Sicht auf die schönst...
mehr

Hamburg-visuell


Fotoausstellung Reeperbahn

Campus Suite präsentiert die Fotoausstellung "Reeperbahn". Campus Suite ist ein Unternehmen, das seinen ersten C...
mehr

Fotos-repperbahn