Veröffentlichung von Fotografien, Personen

3.2 Veröffentlichung von Fotografien, auf denen Personen zu sehen sind
Besitzt man die Verwertungs- oder Nutzungsrechte zur Veröffentlichung eines Fotos, müssen immer noch die Rechte der Personen, die auf dem Foto abgelichtet sind, berücksichtigt werden. Wie bei der Herstellung von Fotos, müssen auch bei der Veröffentlichung strafrechtliche Grenzen eingehalten werden, die unter B. I. 1. erwähnt sind. Daneben muss man nach dem § 184 StGB beachten, dass pornografische Darstellungen nicht so verbreitet werden dürfen, dass Personen unter 18 Jahren durch die Veröffentlichung gefährdet werden.

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