Hausrecht

2.4 Hausrecht
Beim Fotografieren spielt das Hausrecht eine besonders große Rolle. Grundsätzlich hat der Besitzer eines Grundstücks das Recht zu bestimmen, wer sein Grundstück betreten darf und wer nicht. Die Einwilligung zum Betreten des Grundstücks kann eingeschränkt werden. Somit darf der Besitzer bestimmen, wie sich die Person, die sein Grundstück betreten möchte, auf diesem Grundstück zu benehmen hat. Damit darf der Besitzer des Grundstücks auch frei entscheiden ob Fotos gemacht werden dürfen und in welchem Umfang dies geschehen darf. Ob man daher auf dem betreffenden Grundstück Fotos schießen darf, muss durch die Auslegung der Einwilligung in das Betreten des Grundstücks zu ermitteln. Von der Einwilligung gedeckt ist in der Regel das Fotografieren in Tierparks zu privaten Zwecken. Nicht aber das Fotografieren der Tiere zu gewerblichen Zwecken, was sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Tierparks ergibt. Das Hausrecht muss auch bei sportlichen Veranstaltungen Berücksichtigung finden. Der Veranstalters hat das Recht zu bestimmen, wer Fotos von der Veranstaltung machen darf und in welchem Umfang.

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Fotorecht

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