Anfertigung eines Fotos
2. Anfertigung eines Fotos
Wie erwähnt kann bereits bei der Anfertigung eines Fotos in Rechte Dritter eingegriffen werden. Hierbei geht es um das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das gewerbliche Schutzrecht oder aber das Urherbrecht. Daneben gibt es noch Verbote, die dem Schutz des Staates dienen.
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Fotolexikon
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