Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos
1. Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos
Unterscheiden muss man zunächst ganz klar zwischen der Anfertigung von einer Fotografie und der Veröffentlichung des Bildes in einem Medium wie Zeitungen, Zeitschriften, dem Internet, bei einer TV-Sendung, einer Ausstellung, etc. Bereits bei der Anfertigung kann in die Rechte anderer eingegriffen werden. So sollte immer geprüft werden, ob die Anfertigung der Fotografie rechtmäßig erfolgt ist. Gleiches gilt natürlich auch für die Veröffentlichung, denn hier kann sehr schnell in die Rechte Dritter eingegriffen werden. So muss auch geprüft werden, ob die Veröffentlichung eines Fotos rechtmäßig ist. Beides, Anfertigung und Veröffentlichung, ist unabhängig voneinander zu überprüfen. Es kann vorkommen, dass ein rechtmäßig entstandenes Foto, widerrechtlich veröffentlicht wurde. Daneben kann aber auch ein Foto, dessen Veröffentlichung rechtmäßig ist, widerrechtlich entstanden sein. Die rechtswidrige Anfertigung eines Fotos kann ebenso wie die widerrechtliche Veröffentlichung zu Ansprüchen der Person führen, die Rechte an der Fotografie hat und in deren Rechte eingegriffen wurde. Die Folgen sind für den Fotografen ebenso unangenehm wie für denjenigen, der die Bilder veröffentlicht.
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