Urheberrecht eBay
Es ist verboten, in eBay-Auktionen fremde Fotos ohne Erlaubnis zu verwenden. Beklagt wurde ein privater Verkäufer, der auf eBay im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem für 72 Euro versteigerte. Für die Auktion selbst benutzte er ein aus dem Internet kopiertes Bild. Es handelte sich dabei um ein Produktfoto, welches in der Art mit denen der Werbung des Herstellers entsprach.
Der Beklagte wurde von einem Rechtsanwalt abgemahnt. Da dieses Vorgehen erfolglos war, wurde Klage auf Unterlassung erhoben. Der Kläger verlangte einen Schadensersatz in Höhe von ca. 684 Euro vom Beklagten. Dieser Betrag setzte sich zusammen aus 184 Euro fiktive Lizenzgebühr und Honoraraufschlag des Fotografen wegen der nicht erfolgten Nennung seines Namens und 500 Euro für die Kosten der Mahnung durch den Rechtsanwalt.
Vor dem Landgericht Potsdam wurde die Klage abgewiesen, wogegen der Kläger Berufung einlegte. Der Kläger konnte in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 13.01.09 nachweisen, das er sowohl die Fotos des Beklagten als auch des Herstellers der Navigationsgeräte erstellt hatte. Aufgrund dieses Nachweises hat der Beklagte zugestimmt, Fotos des Klägers nicht mehr ohne dessen Zustimmung zu verwenden und andernfalls eine Vertragsstrafe zu zahlen.
Der Beklagte wurde anschließend am 03.02.09 vom brandenburgischen Oberlandesgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 140 Euro verklagt (40 Euro Schadenersatz, 100 Euro Abmahnkosten). Die Begründung des Senats bezieht sich auf das Urheberrecht. Wäre die Unterlassungserklärung nicht abgegeben worden, so wäre der Beklagte zu einer solchen Abgabe verurteilt worden. Da das Foto jedoch nur wenige Tage im Internet veröffentlicht war, wurden die Lizenzgebühren auf 140 Euro festgesetzt. Die Rechtsanwaltskosten für das Abmahnverfahren seien dennoch zu tragen. Da dies jedoch die erste Urheberrechtsverletzung des Beklagten war und lediglich für einen Privatverkauf stattfand, wurde die Rechtsverletzung als nicht erheblich gewertet. Der Erstattungsanspruch wurde daher auf 100 Euro begrenzt (OLG Brandenburg, Urteil vom 03.02.09 - 6 U 58/08).
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