Bildzitat
Der Begriff „Bildzitat“ stammt aus dem Urheberrecht und beschreibt hier das Zitat eines urheberrechtlich geschützten Bildes. Nach dem § 51 UrhG ist in wissenschaftlichen und auch in populärwissenschaftlichen Werken Großzitat zulässig. Seit einiger Zeit ist aber auch das „große Kleinzitat“ in der Rechtssprechung anerkannt und zulässig, welches im Gesetzeswortlaut bis zum 31. Dezember 2007 nicht definiert und abgedeckt war (siehe Nr. 2: zulässig ist es, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk anzuführen).
Voraussetzung hierfür ist, dass das Bild nicht verändert wird und das auch eine korrekte Angabe der Quelle erfolgt. Durch das Landgericht Berlin wurde eine einstweilige Verfügung erlassen (Beschluss, Photonews 4/2000, 12), bei der es um ein Schwarzweiß-Foto aus dem Buch Odessa ging. Dieses wurde vom Tagesspiegel leicht beschnitten und blau eingefärbt. Eine Veröffentlichung wurde der Zeitung untersagt, mit der Begründung: „Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.“
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