Abbildungsmassstab
Mit Abbildungsmaßstab ist das Verhältnis zwischen Originalgröße des abgelichteten Objektes und Fotografiegröße gemeint.
Der Abbildungsmaßstab wird größer, je näher das Objekt kommt bzw. je mehr die Brennweite des Objektivs verlängert wird. Jedes Objektiv hat eine Naheinstellgrenze. Dies ist der Mindestabstand, der zum Objekt eingehalten werden muss. Ansonsten kann der Fokus nicht mehr eingestellt werden. Der maximal erreichbare Abbildungsmaßstab wird also durch das Objektiv festgelegt. Bei normalen Objektiven ist dies 1:7 bis 1:9.
Soll ein noch größerer Abbildungsmaßstab erreicht werden, müssen sogenannte Makro-Objektive eingesetzt werden. Diese kommen auf Maßstäbe von 1:2 oder sogar 1:1. 1:1 ist dann Originalgröße. Anfang der 90er Jahre wurde sogar ein Objektiv auf dem Markt etabliert, welches Vergrößerungen abbilden konnte. Das Minolta AF Macro Zoom 3x-1x kam auf eine dreifache Vergrößerung, also 3:1. Ohne dieses Spezialobjektiv sind solche Einstellungen nur durch den Einsatz anderer technischer Ausrüstungen (Balgengerät, Zwischenring) möglich.
Beim Kauf eines Wechselobjektivs muss darauf geachtete werden, dass häufig nur der geringste Abstand zum Objekt angegeben wird. Sinnvoller wäre es, den Abbildungsmaßstab aufzuführen. Dieser kann durch Testfotografien ermittelt werden. Er kann dann berechnet werden, indem man Original und Aufnahme ins Verhältnis setzt. Ist beispielsweise das Objekt im Original 20 cm hoch und auf der Fotografie 0,5, so ist das Verhältnis 0,5:20, oder auf 1 hochgerechnet 1:40.
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